Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Oberreiter GmbH, Stand: 24. Jänner 2025
GELTUNG
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alles, was wir liefern oder leisten. Sie sind ein fester Bestandteil jedes Vertrags und jeder Vereinbarung mit unseren Kunden. Nur unsere Bedingungen sind gültig. Wenn ein Kunde eigene Bedingungen hat, die anders sind als unsere oder unseren widersprechen, akzeptieren wir diese nicht. Das gilt auch, wenn wir nicht ausdrücklich sagen, dass wir mit den Bedingungen des Kunden nicht einverstanden sind.
VERTRAGSABSCHLUSS
Bei Geschäften, die nicht dem Verbrauchergeschäft zuzuordnen sind, müssen Änderungen am schriftlichen Vertrag ebenfalls schriftlich festgehalten oder zumindest schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein. Obwohl wir bei Verbrauchergeschäften laut Gesetz an Zusagen unserer Mitarbeiter gebunden sein können, dürfen unsere Mitarbeiter keine Versprechungen machen, die von diesen Bedingungen abweichen. Bei Geschäften mit Unternehmen sind solche abweichenden Vereinbarungen nur gültig, wenn wir sie schriftlich und mit Firmenstempel bestätigen. Unsere Angebote sind bei Geschäften mit Unternehmen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich gemacht und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich
KOSTENVORANSCHLÄGE
Für Geschäfte mit Unternehmen gilt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
Schriftliche Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und unverbindlich.
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie einen Auftrag erteilen, der dem Kostenvoranschlag entspricht, ziehen wir die Gebühr für den Kostenvoranschlag vom Gesamtpreis ab.
Diese Regeln gelten nicht für Verbrauchergeschäfte.
PREISÄNDERUNGEN
Sowohl wir als auch unsere Kunden können den vereinbarten Preis anpassen, wenn sich wichtige Faktoren seit Vertragsabschluss geändert haben. Zu diesen Faktoren gehören:
Rohstoff- und Materialpreise (egal ob sie steigen oder fallen)
Transportkosten (egal ob sie steigen oder fallen)
Energiekosten
Löhne (wenn sie durch neue Tarifverträge steigen)
Wichtige Wechselkurse
Kleine Preisänderungen bis zu 5% werden nicht berücksichtigt. Wenn die Änderung aber größer als 5% ist, wird der gesamte Betrag der Preisanpassung berechnet.
Privatkunden:
Für Sie als Privatkunde gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung. Dies gilt nicht, wenn wir innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss liefern.
Wie wir Preisänderungen berechnen:
Transportkosten (2% des Gesamtpreises):
Wir nutzen den Transportkostenindex der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Wir vergleichen mit dem letzten Index bei Vertragsabschluss.
Änderungen wirken sich auf die 2% aus.
Rohstoff- und Materialpreise (70% des Gesamtpreises):
Wir nutzen den Großhandelspreisindex der Statistik Austria für Holz und Möbel.
Wir vergleichen mit dem letzten Index bei Vertragsabschluss.
Änderungen wirken sich auf die 70% aus.
Lohnkosten (26% des Gesamtpreises):
Wir nutzen den Kollektivvertrag für Tischler.
Wir vergleichen mit dem aktuellen Vertrag bei Vertragsabschluss.
Änderungen wirken sich auf die 26% aus.
Energiekosten (2% des Gesamtpreises):
Für Öl oder Gas: Börsennotierte Preise
Für Strom: Großhandelspreis der E-Control.
Wir vergleichen mit dem letzten Preis bei Vertragsabschluss.
Änderungen wirken sich auf die 2% aus.
Geschäftskunden:
Für Sie als Geschäftskunde gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Lieferung aktuell ist. Wenn wir die Lieferung verzögern und wir dafür verantwortlich sind, ändert sich der Preis während dieser Verzögerung nicht. Das bedeutet, wir erhöhen den Preis nicht, auch wenn sich während der von uns verursachten Verspätung die Kosten erhöht haben sollten.
PLANUNGEN
Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und andere Unterlagen verbleiben in unserem alleinigen Eigentum. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist deren Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Auf Anforderung sind diese Dokumente unverzüglich an uns zurückzugeben. Pläne dienen der Orientierung und können nicht alle Details maßstabs- und originalgetreu abbilden. Technische und konstruktive Abweichungen sind möglich. Bei Bereitstellung von Plänen oder Maßangaben durch den Kunden trägt dieser die Verantwortung für deren Korrektheit, es sei denn, deren Unrichtigkeit ist offensichtlich oder wir haben vor Ort selbst gemessen. Sollte sich eine Kundenanweisung als fehlerhaft erweisen, informieren wir den Kunden umgehend und erbitten weitere Instruktionen. Bei ausbleibender zeitnaher Anweisung trägt der Kunde neben den bis dahin entstandenen Kosten auch die Folgen der Umsetzung.
Der Kunde stimmt zu, dass in allen Phasen der Designleistung sowie nach Projektabschluss Aufnahmen gemacht werden dürfen. Diese Bilder finden Verwendung für geschäftliche Zwecke, einschließlich, aber nicht begrenzt auf soziale Medien, Marketing, Werbung, Presse und Veröffentlichungen. Wir verpflichten uns, ohne vorherige Zustimmung weder den Namen noch die Adresse des Kunden preiszugeben.
Im Rahmen unserer angebotenen Planungsleistungen sind zwei Korrekturphasen im vereinbarten Leistungsumfang inbegriffen. Diese dienen dazu, kleinere Anpassungen und Optimierungen an der Planung vorzunehmen, um das Ergebnis mit den Kundenvorstellungen in Einklang zu bringen. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden basierend auf dem tatsächlichen Zeitaufwand zusätzlich berechnet. Vor der Durchführung solcher zusätzlichen Änderungen wird der Kunde über die zu erwartenden Kosten informiert und um sein Einverständnis gebeten.
MATERIAL
Aufgrund der natürlichen Eigenschaften der verwendeten Materialien können Unterschiede in Farbe und Struktur zwischen Massivholz, furnierten Oberflächen und Kunststoffoberflächen auftreten. Diese Variationen sind materialbedingt und als normal zu betrachten. Ebenso können bei Metallen, Leder und Textilien geringfügige Abweichungen in Farbe und Textur vorkommen. Bei der Lieferung werden dem Kunden die entsprechenden Pflege- und Betriebsanleitungen ausgehändigt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Anweisungen sorgfältig zu beachten. Sollte eine solche Anleitung nicht mitgeliefert worden sein, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich zu beanstanden und uns darüber in Kenntnis zu setzen.
BESTELLTE WARE
Falls die vom Kunden bestellten Waren aufgrund von Umständen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir den Kunden umgehend darüber in Kenntnis setzen. Ansprüche auf Schadenersatz sind in solchen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Diese Regelung dient dazu, unsere Haftung auf Fälle zu beschränken, in denen wir direkt für die Nichtverfügbarkeit der Waren verantwortlich sind.
LIEFERZEIT
Die vom Auftragnehmer genannten Lieferfristen und -termine sind, ungeachtet anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Sie repräsentieren lediglich eine Schätzung des voraussichtlichen Zeitpunkts der Bereitstellung oder Übergabe. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Fristen und Termine anzupassen, sollten unvorhergesehene Störungen im Produktionsablauf auftreten oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger Rohstoffe, Vormaterialien und sonstiger Fremdleistungen entstehen. Eine Überschreitung der in Aussicht gestellten Lieferfristen und -termine stellt – insbesondere unter Berücksichtigung dieses Vorbehalts – keinen Vertragsbruch dar. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen nicht berechtigt, Schadenersatz für etwaige daraus resultierende Verluste zu fordern, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Auftragnehmers zurückzuführen.
Privatkunden:
Im Falle einer signifikanten Überschreitung der angekündigten Lieferfristen und -termine hat der Auftraggeber das Recht, nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Beurteilung einer erheblichen Überschreitung orientiert sich an den ursprünglich vereinbarten Lieferfristen. Bei Lieferzeiträumen von bis zu zwei Monaten gilt eine Verzögerung von mehr als 14 Tagen als erheblich. Für jeden weiteren Monat der vereinbarten Lieferfrist verlängert sich die Zeitspanne, ab der eine Überschreitung als erheblich einzustufen ist, um jeweils eine Woche.
Geschäftskunden:
Sollten die ursprünglich angegebenen Lieferfristen und -termine um mehr als die Hälfte ihrer Dauer überschritten werden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Auftraggeber zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 21 Tagen gesetzt hat. Erst nach Ablauf dieser zusätzlichen Frist und bei weiterhin ausbleibender Lieferung kann der Auftraggeber sein Recht auf Vertragsrücktritt geltend machen.
MONTAGE UND SONSTIGE TÄTIGKEITEN
Im angegebenen Verkaufspreis sind Kosten für Lieferung, Montage oder Installation nicht enthalten. Für Einbau- und sonstige Montagearbeiten berechnen wir zusätzlich die üblichen Regiekosten, basierend auf Arbeits- und Fahrtzeit pro Person und Stunde. Mit seiner Unterschrift auf dem Montageprotokoll bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeiten. Sämtliche während der Montage anfallenden Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Wir übernehmen keine Anschlüsse für Elektrizität, Gas oder Wasser. Geräte werden lediglich eingebaut, nicht aber angeschlossen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, einen freien Zugang zum Montageort sowie einen ungehinderten Arbeitsbereich sicherzustellen. Das Entfernen von Gegenständen in diesen Bereichen ist nicht Teil unseres Auftrags. Sollte unser Montagepersonal dennoch solche Arbeiten durchführen, erfolgt dies gegen gesonderte Berechnung. Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Durchführung solcher zusätzlichen Arbeiten sind ausgeschlossen, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
ZAHLUNGEN
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu leisten. Der Restbetrag wird innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung fällig. Alle Zahlungen sind entweder in bar oder per Banküberweisung auf das von uns angegebene Konto ohne Abzüge zu tätigen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat. Nicht zweckgebundene Zahlungen werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir von allen weiteren Liefer- und Leistungsverpflichtungen entbunden. Wir behalten uns das Recht vor, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt sind wir berechtigt, entweder einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, seine Zahlungen einstellen oder ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet werden, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Bei Verbrauchergeschäften mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt dies nur, wenn wir unsere Leistungen bereits erbracht haben, mindestens eine Kundenleistung seit sechs Wochen überfällig ist und wir nach erfolgloser Mahnung mit Androhung des Terminverlustes und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist den Terminverlust in Anspruch nehmen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug sämtliche anfallenden Mahn- und Inkassokosten zu übernehmen. Pro Mahnung berechnen wir 5 Euro. Bei Beauftragung eines Inkassobüros hat der Kunde dessen Kosten bis zu den in der jeweils gültigen Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit festgelegten Höchstbeträgen zu erstatten.
VERZUG MIT DER ANZAHLUNG
Sollten nach Auftragsbestätigung berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen, insbesondere wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz einer gesetzten Nachfrist von 8 Tagen nicht vollständig eingeht, behalten wir uns folgende Rechte vor: Wir können nach eigenem Ermessen entweder die sofortige Zahlung des gesamten Auftragswertes in bar, eine angemessene Sicherheitsleistung vor Auslieferung einfordern oder vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, neben der Erstattung bereits getätigter Aufwendungen, ohne Nachweis eines konkreten Schadens, eine Pauschale von 30% der vereinbarten Brutto-Auftragssumme zu verlangen. Alternativ können wir auch den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens geltend machen, sollte dieser höher ausfallen.
HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt bezeichnet ein externes, unvorhersehbares Ereignis, das trotz Anwendung angemessener Sorgfalt und wirtschaftlich vertretbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abgewendet werden kann. Darunter fallen insbesondere Kriegszustände, Mobilmachungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Blockaden, Epidemien/Pandemien, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen sowie andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände. Dazu zählen auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Rohstoffen, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel (auch bei Vorlieferanten) sowie behördliche oder gerichtliche Maßnahmen, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit.
Die von höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren und, soweit möglich, eine unverbindliche Einschätzung über Ausmaß und Dauer der Leistungsverhinderung geben. Bei Verhinderung des Auftragnehmers durch höhere Gewalt liegt keine Vertragsverletzung vor. Der Auftraggeber wird für diesen Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um die Dauer der Behinderung. Schadenersatzpflichten entstehen in diesem Fall nicht, es sei denn, der Schaden resultiert aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die betroffene Partei muss nachweislich wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu begrenzen. Sie muss die andere Partei während der Dauer der höheren Gewalt angemessen über den aktuellen Stand, das Ausmaß und die erwartete Dauer der Leistungsverhinderung informieren. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf alternative Produkte, Herstellungsverfahren oder Transportmöglichkeiten umzusteigen, wenn dies mit einer Kostensteigerung von über 5% oder einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre.
Privatkunden:
Sollte die durch Höhere Gewalt verursachte Störung länger als einen Monat andauern, steht es beiden Vertragsparteien frei, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht kann nach Ablauf der vierwöchigen Frist geltend gemacht werden, sofern die Beeinträchtigung durch die Höhere Gewalt weiterhin besteht und eine Erfüllung des Vertrages in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint.
Geschäftskunden:
Sollte die durch Höhere Gewalt verursachte Störung einen Zeitraum von drei Monaten überschreiten, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag aufzulösen. Dieses Rücktrittsrecht kann nach Ablauf der dreimonatigen Frist ausgeübt werden, vorausgesetzt, die Beeinträchtigung durch die Höhere Gewalt hält weiterhin an und eine Vertragserfüllung ist in absehbarer Zeit nicht realisierbar.
AUFRECHNUNG
Dem Kunden ist es untersagt, eigene Forderungen jeglicher Art gegen unsere Ansprüche, unabhängig von deren Natur, aufzurechnen. Ausnahmen bestehen im Fall von Verbrauchergeschäften: Hier ist eine Aufrechnung zulässig, wenn die Gegenforderungen des Kunden in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Schuld bei uns stehen, gerichtlich festgestellt oder von unserer Seite anerkannt wurden. In allen anderen Fällen bleibt das Aufrechnungsverbot bestehen, um die Integrität unserer Forderungen zu wahren.
ABNAHMEVERZUG UND STORNO
Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden steht es uns frei, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Brutto-Kaufpreises zu fordern. Dies schließt nicht aus, dass wir einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen können. Die gleiche Regelung findet Anwendung, wenn der Kunde vor Bereitstellung der Ware ungerechtfertigt vom Auftrag zurücktritt. Für Waren, die auf Abruf bestellt wurden, aber vom Kunden nicht termingerecht abgerufen werden, sind wir berechtigt, ab der ersten Woche nach dem vereinbarten Abruftermin tägliche Lagerkosten in Höhe von 0,1% des Brutto-Kaufpreises zu berechnen. Diese Regelung besteht zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen bezüglich des Abnahmeverzugs und lässt diese unberührt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Wird der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung übergeben, bleibt er bis zur vollständigen Begleichung aller Zahlungen sowie Nebenkosten in unserem Eigentum. Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder anderweitig rechtlich darüber zu verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ab dem Zeitpunkt der Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten.
Wenn Waren in mehreren Verträgen verkauft werden, betrachten wir diese Kaufverträge hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts als einen einheitlichen Vertrag. Das Eigentum an allen gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des in den verschiedenen Verträgen festgelegten Gesamtkaufpreises auf den Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ausdrücklich auch auf Einrichtungsgegenstände, die verbaut oder mit einer festen Substanz verbunden sind.
Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die sich in unserem Vorbehaltseigentum befindlichen Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen und sie freihändig zu verkaufen. Der Erlös wird zur Begleichung unserer Restforderung unter Berücksichtigung aller Verkaufsunkosten und -spesen verwendet, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gewertet wird. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach diesem Rücktritt weiterzuverkaufen. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Rechnungsbetrags oder alternativ den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
GEFAHRENÜBERGANG
Alle Risiken, einschließlich des zufälligen Verlusts, gehen mit dem Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird bei Lieferungen ab Werk durch den Erhalt der Mitteilung über die Versandbereitschaft bestimmt, wobei eine angemessene Abholfrist von 14 Tagen hinzuzufügen ist. In anderen Fällen erfolgt der Übergang der Verfügungsmacht. Bei Selbstabholung trägt der Käufer das Risiko des Transports.
Für Verbraucher gilt folgende Regelung: Wenn der Unternehmer die Ware versendet, geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware erst dann auf den Verbraucher über, wenn die Ware an ihn oder an einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, übergeben wird. Hat der Verbraucher jedoch selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne eine vom Unternehmer angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht das Risiko bereits mit der Übergabe der Ware an den Beförderer auf ihn über.
SCHADENERSATZ
In diesen Bedingungen sind alle Arten von Vertragsverletzungen, wie Mängel oder verspätete Lieferungen, sowie die damit verbundenen rechtlichen Folgen und Ansprüche des Kunden klar geregelt. Ansprüche des Kunden auf Vertragsaufhebung oder Rücktritt, zum Beispiel wegen Irrtümern oder wesentlichen Mängeln, sind ausgeschlossen. Unsere Haftung beschränkt sich nur auf Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten unsererseits verursacht wurden. Diese Regelung gilt auch für Ansprüche, die aus Fehlern vor dem Vertragsschluss entstehen, sowie für alle Pflichten, die wir in Bezug auf Schutz, Sorgfalt und Aufklärung haben. Außerdem gilt diese Haftungsbeschränkung für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Produktionsausfälle, Verluste bei der Nutzung, entgangene Aufträge, Rückforderungen von Dritten und entgangene Gewinne sowie andere direkte oder indirekte Schäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen jedoch nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übergeben wurden. Ansprüche aus der Produkthaftung, die nicht im Produkthaftungsgesetz (PHG BGBl 1988/99) geregelt sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Zusätzlich vereinbaren wir, dass wir eine angemessene Frist von 8 Wochen haben, um Mängel zu beheben. Während dieser Zeit darf der Kunde 3 % des Auftragswerts einbehalten, wenn es um kleinere Nachlieferungen oder Nacharbeiten geht. Für Geschäfte außerhalb des Verbraucherschutzes gilt Folgendes: Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingehen. Wenn die Ware an Dritte weitergegeben wird, gilt dies als akzeptierte Ware. Alle Reklamationen müssen genau beschrieben werden. Verspätete oder allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht akzeptiert. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen. Auch haftet der Verkäufer nicht dafür, dass die gelieferte Ware für bestimmte Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke wurden im Vertrag festgelegt. Rücksendungen werden nur angenommen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben; andernfalls wird die Annahme verweigert. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erfüllen wir nach Wahl durch vollständigen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung. Auf Wunsch muss der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten schnellstmöglich zurücksenden.
GARANTIEZUSAGEN
Wenn wir Garantien geben, sind diese nur gültig, wenn die Produkte richtig verwendet werden. Das bedeutet, dass sie fachgerecht montiert und gut gepflegt werden müssen. Abnutzung und Schäden aller Art sind nicht von der Garantie abgedeckt. Für Garantien, die von Herstellern angeboten werden, gelten die speziellen Bedingungen dieser Hersteller.
EDV-DATEN
Der Kunde bestätigt, dass er die separate Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.
HAFTUNG MEHRERER KÄUFER
Sind mehrere Käufer durch einen Kaufvertrag verpflichtet, haften sie gemeinsam und solidarisch für die Erfüllung aller im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen.
ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND